Windkraftanlagen Voice of American, Wikimedia Commons
22.04.2026 Energie

Stellungnahme zur Richtplananpassung Windenergie

Pro Natura Schaffhausen lehnt in ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2025 den kantonalen Richtplan Windenergie ab

Der kantonale Richtplan Windenergie sieht Grosswindanlagen an zwei Standorten im BLN-Gebiet Randen vor. Pro Natura Schaffhausen (PNSH) lehnt den Entwurf – in Übereinstimmung mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) – klar ab. Die vorgesehenen Anlagen würden ein nationales Schutzgebiet beeinträchtigen und sensible Arten wie Vögel und Fledermäuse gefährden.

Gemäss der Windpotenzialkarte des Bundesamts für Energie (BFE) verfügt der Kanton Schaffhausen über keine Hochpotenzialgebiete für Windenergie. PNSH ist der Ansicht, dass zuerst jene Standorte genutzt werden sollen, die der Bund als besonders geeignet einstuft. Die Energieversorgung ist eine nationale Aufgabe; kantonale Alleingänge ohne Rücksicht auf Schutzgüter sind aus Sicht von PNSH nicht zielführend.

Windanlagen innerhalb oder angrenzend an Schutzgebiete – inklusive Landschaftsschutzgebiete – lehnt PNSH grundsätzlich ab. Die Standorte Hagenturm und Randenhus liegen im BLN-Gebiet Randen und sind daher aus naturschutzfachlicher Sicht ausgeschlossen. Der Standort Chroobach befindet sich im Wald und kommt nur unter strengen ökologischen Auflagen infrage. PNSH erwartet eine frühzeitige Einbindung der Naturschutzorganisationen in die Massnahmenplanung.

Auch Kleinwindanlagen beurteilt PNSH kritisch: Ihr energetischer Nutzen ist gering, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft hingegen erheblich. Sie sollten aus dem Richtplan gestrichen oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen ausserhalb von Schutzgebieten zugelassen werden.

Da das Windpotenzial im Kanton begrenzt ist, fordert PNSH, dass der Richtplan Photovoltaik auf Gebäuden sowie Stromsparpotenziale konsequent stärkt. So lassen sich Fehlentwicklungen wie das stromintensive Datencenter in Beringen künftig vermeiden.